Mail an den Arbeitskreis der Gutachterausschüsse Bayerns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte geben Sie die Daten aus Ihren Gutachterausschüssen und dem System
BORIS für die Öffentlichkeit unentgeltlich frei.
Diese Daten werden bereits mit Steuergelder generiert, das System ist
vorhanden und die Gebührenordnung somit überholt.
Das wäre ein großer Schritt in Richtung OpenData und eine tolle Werbung
für Ihren höchst wichtige und interessante Tätigkeit.Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Benedikt Schmidt
Die freundliche Antwort verwies auf das zuständige Bayerische Innenministerium das diese Regelung verantwortet.
Die Antwort aus dem bayerischen Innenministerium war kurz und ernüchternd:
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie eine Änderung der bayerischen Gebührenordnung für Daten, die wie beim System BORIS bereits vorhanden sind, angeregt haben.
Ich kann Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
Bodenrichtwertauskünfte werden von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse auf Antrag erteilt. Die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften stellt eine kostenpflichtige Amtshandlung dar, für die nach dem Bayerischen Kostengesetz und dem Kostenverzeichnis Gebühren anfallen. Eine kostenfreie Erteilung von Bodenrichtwertauskünften ist nach geltendem Recht nicht zulässig, ohne dass es darauf ankommt, ob sie schriftlich oder in sonstiger Form – z.B. automatisiert über das Internet-Bodenrichtwertportal BORIS BAYERN – erfolgt.
Die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften verursachen erheblichen Aufwand bei den Gutachterausschüssen und ihren Geschäftsstellen. Die Gebühren dienen den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Refinanzierung. Eine Abschaffung der Kostenpflicht für Bodenrichtwertauskünfte im Rahmen automatisierter Verfahren wäre daher nicht sachgerecht und im Übrigen ohne finanziellen Ausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte wohl auch nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan RennerOberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Sachgebiet IIB3
Ergo:
Der Status Quo bleibt erhalten. Man lässt diese Vorgänge sauteuer dezentral durch jeden Landkreis selbst erheben und begründet auf Basis dieser ineffizienten Methode die umständliche Kostenerhebung.