Hier die offizielle Antwort des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt zum Thema Schallschutz beim Ausbau der B16
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.07.2016, in dem Sie den Lärmschutz beim Ausbau der B16 im Bereich Weichering ansprechen. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Nach Art. 74 Abs. 2 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) i.V. mit § 41 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist beim Neubau von Straßen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Aufgrund des § 43 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG wurde die "16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)" erlassen, in der der Anwendungsbereich, die Immissionsgrenzwerte (IGW) und die Berechnung des Beurteilungspegels geregelt sind. Nach § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV sind für den Neubau einer Bundesstraße die Grundsätze der Lärmvorsorge maßgebend. Die dabei einzuhaltenden IGW nach § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV wurden für das Planfeststellungsverfahren zum dreistreifigen Ausbau östlich Weichering ermittelt und in den damalig ausgelegten Unterlagen in einem schalltechnischen Gutachten aufgeführt. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - (RLS-1990)". Die Pegelberechnungen wurden dabei für ausgewählte repräsentative Gebäude durchgeführt. Um die Immissionsgrenzwerte einhalten zu können, werden Abhilfemaßnahmen entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses in Form eines Lärmschutzwalles im Abschnitt östlich Weichering ausgeführt.
Am 16.03.2016 wurde der erste Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 veröffentlicht. Damit wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, zu den dort enthaltenen Projekten innerhalb von 6 Wochen Stellung zu nehmen. Diese werden auf sinnvolle Hinweise aus fachlich-inhaltlichen oder rechtlichen Gründen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geprüft und ggf. in den BVWP übernommen. Anschließend wird eine überarbeitete Fassung für den Kabinettbeschluss der Bundesregierung zur Annahme des BVWP 2030 vorgelegt. Auf Grundlage des BVWP werden die Bedarfspläne aufgestellt, die abschließend festlegen, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. In dem vorliegenden Entwurf des BVWP ist der 4-streifige Ausbau der B 16 zwischen Neuburg a. d. Donau und der Autobahn A 9 in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit Verabschiedung des BVWP durch das Bundeskabinett erhält das Staatliche Bauamt Ingolstadt Planungsauftrag für den 4-streifigen Ausbau. In diesem Rahmen werden dann die Belange des Lärmschutzes erneut geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Giestl-Rieß
Abteilungsleiterin
Staatliches Bauamt Ingolstadt
Abteilung Planung
Elbrachtstraße 20
85049 Ingolstadt